Rubrik:   Vorschläge der Hartz-Kommission   


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Internet Statement 2002-24

 

Das Kapitel der Entrechtung Nr.2

- Das Hartz-Konzept in seiner endgültigen Form

10.9.2002          

Die SPD/Grüne Regierung meint es ernst. Die Vorschläge ihrer Hartz-Kommission sollen umfassend und schnellstmöglich umgesetzt werden. Schröder bot sich und die SPD ja bereits als die Kraft bei der Umsetzung an, die als Einzige in der Lage sei, die "Vorschläge" der Hartz-Kommission ohne politischen Bruch umzusetzen. Und wie oft beteuert, hat die SPD/Grüne Regierung bereits damit begonnen, Maßnahmen für die Umsetzung der Pläne einzuleiten.
Am 16.Aug. präsentierte die Hartz-Kommission offiziell ihre Vorstellungen, gleich am 21.Aug. beschloß das Bundeskabinett deren Umsetzung, und am 4.Sept. berichtete der Bundesarbeitsminister Riester schon eilfertig von den ersten "angelaufenen" Maßnahmen, die eine Umsetzung vorbereiten sollen. Erst mal wurde ein "Staatssekretärsausschuss" eingerichtet an dem verschiedenste Bundesministerien beteiligt sind. Und seit heute gibt es auch noch einen Steuerungskreis, der die Umsetzung auch noch kontrollieren muß. Für die Bereitstellung von Krediten für den "Job-Floater" braucht man bis November. Zum Jahresende will man schon rund 50 sog. Personal Service Agenturen eingerichtet haben.

In ihrer letzten Präsentation vom 16.8., stellen die "Vorschläge" der Hartz-Kommission wohl die derzeitig kompakteste Zusammenfassung von Maßnahmen zur Verschlechterung von Arbeitsverhältnissen und der Situation von Arbeitslosen, Arbeitern und Angestellten hier im Lande dar, auf die sich hier herrschende Bourgeoiskreise, Regierung und die Gewerkschaftsführung fürs erste mal geeinigt haben. So erhielten die "Vorschläge" ihren Segen von Seiten des Finanzkapitals und die Zustimmung von der Gewerkschaftsführung. Während sie dem BDA-Präsidenten Hundt nicht mehr weit genug gingen, wurden sie vom neuen Chefvolkswirt der Allianz Gruppe und Dresdner Bank, Michael Heise durchgenickt. "Die Vorschläge der Hartz-Kommission gingen in die richtige Richtung" berichteten Nachrichtenagenturen (28.8.) seine Meinung dazu. Auch BDI-Präsident Rogowski, der zwar erhebliche Kritik daran hat und angesichts der über 4 Millionen offiziell genannten steigenden Arbeitslosen, einen "entfesselten Arbeitsmark" fordert, sagt: "Die Umsetzung der Hartz-Vorschläge sei ein Anfang, aber nicht genug."

Und trotz langsam steigender Kritik innerhalb der Gewerkschaften, sprach sich die Gewerkschaftsführung, so einheitlich wie vorher nicht, gleich am 16.Aug. für die "Vorschläge" der Hartz-Kommission aus. "...da hat sich der DGB-Bundesvorstand intensiv beraten. Er hat sich gestern vom Kommissionsmitglied Isolde Kunkel-Weber umfassend informieren lassen und ist nach 4 ½ stündiger Beratung zu dem einstimmigen Beschluß gekommen, daß der DGB und seine Gewerkschaften das Gesamtkonzept der Hartz-Kommission begrüßt." So der DGB Vorsitzende Sommer auf seiner Pressekonferenz am 16.Aug. Auch Bsirske, der vorher noch etwas zurückhaltender war, stimmte ein. "Als ‚gelungenes Gesamtkonzept' bezeichnete der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Bsirske, den heute in Berlin vorgelegten Bericht der Hartz-Kommission." berichtete der ver.di-Bundesvorstand auf seiner Internetseite.

Für diese Mitwirkung der Gewerkschaftsführung an der Hinabdrückung der Arbeitsverhältnisse, an der Drangsalierung durch die Arbeitsamtsbürokratie können sich die Arbeitslosen, Arbeiter und Angestellte nur "bedanken". Den jahrzehntelangen, und andauernden industriellen Abbau hat die Gewerkschaftsführung abfedernd begleitet, und sich der ökologistischen Politik dabei mehr und mehr angenommen. Die Einführung der Ökosteuer wurde und wird von ihr unterstützt. Und jetzt die Mitwirkung beim Hartz-Konzept - das paßt genau zueinander.

Daß der ganze Vorstoß gegen die Arbeitsverhältnisse, die Arbeitslosen, die Arbeiter und Angestellten, der mit den Hartz-Vorschlägen vorangebracht werden soll, auch von den anderen Parteien wie FDP, CDU/CSU vorangetrieben und verfolgt wird, hat man in der Auseinandersetzung deutlich sehen können. An vielen Äußerungen von Vertretern dieser Parteien war zu sehen, wie deckungsgleich sie hierbei in wesentlichen Punkten sind und wo Differenzen bestehen. Die anstehende Bundestagswahl ins Kalkül ziehend, erklärte der DGB-Vorsitzende Sommer denn auch auf seiner Pressekonferenz: "... wenn ich sage wir werden uns an der Umsetzung beteiligen, deshalb, weil ich sehr konkret davon ausgehe, daß unabhängig vom Wahlausgang die Vorschläge der Hartz-Kommission umgesetzt werden müssen und wohl umgesetzt werden, ... "

Fußte die Diskussion und Auseinandersetzung über die Hartz-Vorschläge längere Zeit auf Vorentwürfen, so gilt es nun, den endgültigen Abschlußbericht genau unter die Lupe zu nehmen. Wie nicht anders zu erwarten, sind einige, jedoch nur wenige Punkte der Vorentwürfe entfallen bzw. abgeändert worden, andere sind dafür neu hinzu gekommen. Am meisten wurde in der Presse und von den Gewerkschaftsführern dabei herausgestellt, dass die geplanten Kürzungen des Arbeitslosengeldes jetzt aber vom Tisch seien. Tatsächlich ist die pauschale Kürzung beim Arbeitslosengeld erst mal rausgefallen. Jedoch wurden gleichzeitig die Möglichkeiten der individuellen Kürzungen erheblich verschärft. (worauf noch weiter unten eingegangen wird.)

Am Grundgehalt und der Stoßrichtung des Konzeptes als konzentriertem Angriff gegen die Arbeiter und Angestellten, gegen hier noch vorhandene soziale Rechte, hat sich nichts geändert. (Anmerkung1)

 

Was sind die Kernpunkte des Hartz-Konzeptes?

 

Das Arbeitsamt wird zur Leih- und Zeitarbeitsfirma ausgebaut - Die Arbeitslosen werden in diese Leih- und Zeitarbeitsfirmen genötigt

Das Herzstück der Hartz-Vorschläge bildet die Einrichtung der sog. Personal Service Agenturen (PSA). Das heißt die Einrichtung von Zeitarbeitsfirmen unter Regie des Arbeitsamtes, teilweise auch durch Beauftragung bzw. Kooperation mit privaten Zeitarbeitsfirmen.

"Die PersonalServiceAgentur (PSA) ist ein wirkungsvolles Instrument zum Abbau der Arbeitslosigkeit. Ziel der PSA ist es, Einstellungsbarrieren zu überwinden und Arbeitslose mit einer neuen Form vermittlungsorientierter Arbeitnehmerüberlassung schnell wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren ("Klebeeffekt").
...
Die Verpflichtung zur Aufnahme einer Beschäftigung in der PSA ergibt sich für den Arbeitslosen gemäß der Regelungen der Neuen Zumutbarkeit. Eine Ablehnung ist mit leistungsrechtlichen Konsequenzen verbunden. Die Entscheidung über die Einstellung von Arbeitslosen obliegt der PSA. Ein Zielgruppenmix wird durch die Vertragsgestaltung mit dem [AA-neu] sichergestellt.

Arbeitslose sind mit Vertragsabschluss mit der PSA sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Während der Probezeit, die bei Bewährung verkürzt werden kann, erhalten sie einen Nettolohn in Höhe des Arbeitslosengeldes, anschließend den tariflich vereinbarten PSA-Lohn. Wechselt ein Arbeitnehmer in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis, erhält er den dort üblichen Lohn.

Über die PSA werden Coachingmaßnahmen zur Unterstützung der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt und betriebsnahe Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht." S. 147       (Anmerkung 2)

Die PSA selbst sucht sich also ihre "Kunden" aus der Schar der Arbeitslosen aus. Diese werden bei Strafe der Kürzung des Arbeitslosengeldes genötigt, in die PSA einzutreten, um sich dort als Leiharbeiter zu verdingen. Wie die Konditionen bei Zeitarbeitsfirmen sind, ist hinlänglich bekannt. Nicht anders bei den PSA. Zwar soll es für die PSA einen Tarifvertrag geben, Einzelheiten dazu werden aber nicht genannt. Wer z.B. soll diesen aushandeln, wer kann dafür streiken? Oder ist Streik gar nicht vorgesehen? Soll er vielleicht gar von vorneherein mit den Gewerkschaftsführungen und der Bundesanstalt festgelegt werden? Was den Lohn angeht, so geht Hartz davon aus, dass in der Regel nur 70% des vormaligen Bruttolohnes gezahlt werden. In der Probezeit (max. 6 Monate) wird der Nettolohn allerdings nur die Höhe des Arbeitslosengeldes betragen. Was die sog. Coaching-Maßnahmen und betriebliche Weiterbildung angeht, so sind die Aussagen dazu alle unverbindlich, die "Angestellten" der PSA haben darauf keinerlei Rechtsanspruch.

"PSA schaffen ein Arbeitsangebot für den partiellen Arbeitsmarkt (z.B. für Urlaubsvertretung, Vertretung für Erziehungszeiten, temporäre und saisonale Beschäftigungsspitzen) zu günstigen Bedingungen und schaffen aus dem latent bestehenden Bedarf in diesem Bereich eine Nachfrage nach Arbeitskräften. Zusätzlich erhalten Arbeitgeber über die PSA die Möglichkeit, neue Mitarbeiter zu suchen, zu geringen Kosten auf Probe und gegen Entgelt zu leihen und die eigene Personaladministration zu entlasten." S. 148

"De facto führt die verstärkte Einschaltung von PSA und anderen Zeitarbeitsfirmen zur Neutralisierung des Kündigungsschutzes (der für den Arbeitnehmer selbst im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses in der PSA jedoch nicht angetastet wird)." S.149

Für die Unternehmen ein gefundenes Fressen. Sie können sich der "Angestellten" der PSA nach Lust und Laune zu sehr "günstigen Bedingungen" bedienen. Kein Kündigungsschutz mehr. Daß dies ein enormer Anreiz für die Unternehmen darstellt, die Stammbelegschaften noch weiter zu reduzieren und stattdessen lieber Leute (am besten noch die gerade Entlassenen) von der PSA einzusetzen, liegt auf der Hand. Statt Arbeitsplätze zu schaffen, werden so eher weitere abgebaut und durch unterbezahlte, weitgehend rechtlose Arbeitsverhältnisse auf Leihbasis ersetzt werden.
Insofern sind alle die Aussagen, die PSA diene ja in der Hauptsache dazu, die Arbeitslosen schnell wieder in den sog. 1. Arbeitsmarkt zu integrieren, schönes Beiwerk, die aber an der Realität vollkommen vorbei gehen. Den angeblich erhofften sog. "Klebeeffekt" wird es unter solchen Bedingungen nicht oder nur in geringem Maße geben. Eines wird allerdings erreicht: die Arbeitslosen, die in die PSA gezwungen werden, sind nicht mehr arbeitslos. So lassen sich die Arbeitslosenzahlen natürlich wunderbar reduzieren - auf Kosten der Arbeitslosen und der Arbeiter insgesamt.

"Eine PersonalServiceAgentur kann - wie Zeitarbeitsfirmen auch - nur dann effektiv arbeiten, wenn Beschränkungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) nicht gelten. Daher ist eine gesetzliche Aufhebung - unter dem Vorbehalt, dass Tarifverträge abgeschlossen werden - vorzusehen." S.147

Hier wird angekündigt, dass die Bedingungen für die Arbeiter innerhalb der PSA noch zusätzlich verschlechtert werden. Sie werden also noch schlechter sein als das, was jetzt schon allgemein für die Arbeiter in Leih- und Zeitarbeit gilt.


Zusammengefasst kann man zu den PSA folgendes sagen:

Hier von einer Chance für die Arbeitslosen zu reden, ist der blanke Hohn. Die Unternehmen werden die PSAs weidlich in ihrem Sinne auszunutzen wissen, sie probieren so lange Leute von diesen PSAs aus, bis sie diejenigen, die Ihnen zusagen, dann evt. auch selbst einstellen - mit Sicherheit jedoch nicht mehr zu den gleichen Konditionen wie für die noch bestehenden bisherigen Arbeitsverhältnisse. Zudem werden viele reguläre Arbeitsplätze durch Leiharbeiter der PSA ersetzt werden. Die Konditionen, die die PSA für die Unternehmen anbietet, sind einfach zu "gut". Die Arbeitslosen werden zu regelrechten Arbeitssklaven des Arbeitsamtes und der Unternehmen gemacht! Auch der Druck auf die Arbeiter insgesamt wird damit massiv erhöht.

 

Verschärfung der Zumutbarkeitsregeln

Einen erheblichen Einschnitt bildet hier die Umkehr der Beweislast. Der Arbeitslose selbst muß nun die Unzumutbarkeit der ihm zugewiesenen Job-Angebote beweisen und nicht, wie bisher, das Arbeitsamt.

"Lehnt die arbeitslose Person eine Beschäftigung ab, so muss sie beweisen, dass die abgelehnte Beschäftigung unzumutbar war. Dies gilt für alle Einwendungen, die den persönlichen Bereich des Arbeitslosen betreffen." S.93

Daß dies in der Praxis sehr schwierig werden wird, liegt auf der Hand. So gilt gleich zu Beginn der Arbeitslosigkeit eine Arbeit mit 20% weniger Lohn als zumutbar. Ist man länger als 3 Monate arbeitslos, so schon Jobs mit 30% weniger Lohn, länger als 6 Monate eine Arbeit mit Lohn in Höhe des Arbeitslosengeldes. Alleinstehende müssen nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit gar eine Arbeit (wenn Vollzeit und Festanstellung) im gesamten Bundesgebiet annehmen. Umzug inbegriffen, bezahlen muß ihn aber wohl der Arbeitslose selbst, denn dazu wird in dem Papier nichts gesagt!

"Eine der Ausbildung oder früheren Tätigkeit des Arbeitslosen nicht entsprechende Tätigkeit ist spätestens dann zumutbar, wenn und sobald festgestellt werden kann, dass eine berufliche Statusminderung unvermeidlich ist, um den Bezug von Arbeitslosengeld zu beenden. In diesem Moment ist der Fokus, auf den sich die Vermittlungsbemühungen beziehen, stufenweise erweitert. Unter diesen Bedingungen ist auch eine Tätigkeit in Zeitarbeit oder in einer PSA zumutbar." S. 95

Das trifft unter den heutigen Bedingungen der Wirtschaftskrise so ungefähr auf jeden zu. Bleibt noch die Frage, wer diesen Sachverhalt eigentlich feststellt? Dies wird an dieser Stelle nicht genannt. Es dürfte jedoch der zuständige "Fallmanager" sein, dessen Entscheidungsbefugnis im Vergleich zum bisherigen Arbeitsvermittler erheblich erweitert ist.

"Kunden mit weitergehendem Beratungs- und Betreuungsbedarf (Betreuungskunden) werden einem Fallmanager zugeordnet. Er steuert die Gesamtheit des im individuellen Falle erforderlichen Dienstleistungsangebotes des JobCenter.
Der Fallmanager hat weitreichende Entscheidungsbefugnisse. Er erstellt oder veranlasst das Tiefenprofiling, auf dessen Basis das weitere Vorgehen mit dem Kunden verbindlich vereinbart wird (Eingliederungsvereinbarung).
Insbesondere organisiert der Fallmanager die erforderlichen Maßnahmen zur Abklärung und Förderung der Integrationsfähigkeit in Abstimmung mit den Vermittlern, weiteren Fachkräften des JobCenter und der PSA. Der Fallmanager konzentriert sich ausschließlich auf die Arbeitslosen. Er übernimmt somit einen Teil der Aufgaben früherer Vermittler im Arbeitsamt."    S.74

Diesem Fallmanager ist man im Grunde auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. In einem sogenannten "Tiefenprofiling" müssen mit ihm zusammen die Optionen und Aussichten für eine erfolgreiche Arbeitssuche definiert, die Zumutbarkeit festgestellt und evt. auch Weiterbildungsmaßnahmen festgelegt und verbindlich fixiert werden. Oberstes Kriterium dabei ist für den "Fallmanager" jedoch die schnelle "Quick"-Vermittlung in den Arbeitsmarkt, koste es was es wolle - für den betroffenen Arbeitslosen. Schließlich bekommt der "Fallmanager" dafür Bonuspunkte. Jeder, der schon einmal beim Arbeitsvermittler war, kennt das unschöne Gefühl des Ausgeliefertsein. Die Erweiterung der Entscheidungsbefugnis des "Fallmanagers" und die Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien werden dieses Gefühl noch verstärken.
Auch wenn man Sätze liest wie diesen,

"Die Leistungen des JobCenter gehen von freien, mündigen und entscheidungsfähigen Kunden aus. Niemand ist gezwungen, eine angebotene Stelle anzunehmen, in die PSA einzutreten oder an einer Maßnahme zur Integrationsförderung teilzunehmen. Kunde und Mitarbeiter des JobCenter begegnen sich auf gleicher Augenhöhe." S.97

dann bekommt man einen guten Eindruck dessen, was für einen Geist diese Hartz-Vorschläge atmen. "Niemand ist gezwungen..." ist pure Verhöhnung. Natürlich sind wir gezwungen, solange hier kapitalistische Verhältnisse herrschen, unsere Arbeitskraft anzubieten und wieder eine Arbeit zu finden, von der wir und unsere Familien leben können. So was kann nur ein Manager und Bürokrat schreiben, der ausgesorgt und seine Schäfchen schon jetzt bis ans Lebensende im Trockenen hat. Wenige Seiten weiter heißt es denn auch klipp und klar:

"Auf Basis des Tiefenprofiling wird eine schriftliche, verbindliche und gerichtsfeste Eingliederungsvereinbarung mit dem Arbeitsuchenden geschlossen. In ihr verständigen sich beide Seiten auf realistische Arbeitsmarktperspektiven. Durch eine differenzierte und flexibel handhabbare Sperrzeitenregelung kann die Ernsthaftigkeit der eigenständigen Integrationsanstrengungen verstärkt werden. Die Beweislast für erbrachte Eigenbemühungen soll künftig beim Arbeitslosen liegen.

Durch die deutlich reduzierte Betreuungsquote auf der Bewerberseite können die getroffenen Vereinbarungen regelmäßig überprüft und nachgehalten werden.

Das Zusammenspiel und der gezielte Einsatz der verfügbaren neuen Instrumente (insbesondere Beschäftigung in der PSA, Ich-AG, familienfreundliche Quickvermittlung und Kriterien der Neuen Zumutbarkeit) ermöglichen es künftig, der Entstehung von Langzeitarbeitslosigkeit frühzeitig vorzubeugen. Sobald dieses System seinen vollen Wirkungsgrad entfaltet hat, entsteht keine Langzeitarbeitslosigkeit mehr."

Das heißt übersetzt: Durch die verschärften Zumutbarkeitsregeln und deren konsequente Anwendung sollen schließlich alle Arbeitslosen dazu gebracht werden, unterbezahlte und weitgehend rechtlose (Leih-)Arbeit anzunehmen. Es ist sicherlich kein Zufall, dass diese Passage im Kapitel zu den Zumutbarkeitsregeln zu finden ist.

"In Deutschland wurden bisher vergleichsweise selten Sperrzeiten verhängt. So waren Mitte der 90er Jahre nur 1,1% der Arbeitslosen betroffen (zum Vergleich: Dänemark 4,3%, Großbritannien 10,3%, Schweiz 40,3%). Eine Erklärung hierfür ist, dass Sperrzeiten nicht dosiert eingesetzt werden können.
In Dänemark, Großbritannien und in der Schweiz bestehen flexiblere Sperrzeitregelungen als in Deutschland. So kann in Dänemark bei erstmaliger Verweigerung eines Arbeitsangebotes eine Sperrzeit von nur einer Woche verhängt werden, in Großbritannien variiert die Sperrzeit von einer bis zu 26 Wochen, in der Schweiz von 6 bis 12 Wochen.
...
Die starre Sperrzeitregel soll daher flexibilisiert werden."   S.99

Hartz beklagt zu wenige Sperrzeiten! Das muß anders werden, so sein Credo. Schließlich kann nur mit erhöhtem, massivem Druck auf die Arbeitslosen erreicht werden, dass sie bereit sind, die ganzen "schönen" neuen Angebote anzunehmen.

Die konkreten Druckmittel werden dann noch aufgelistet:

· "Abzüge vom Arbeitslosengeld bei verspäteter Meldung der (bevorstehenden) Arbeitslosigkeit

· erhöhte Mobilitätserwartungen im Zusammenhang der Neuen Zumutbarkeit

· Probezeit bei Übertritt in die PSA (bis zu 6 Monaten) bei einer Vergütung auf Grundlage des Arbeitslosengeldes

· gestaffelter Abzug vom Arbeitslosengeld oder Sperrzeit bei Entlassung durch die PSA aus verhaltens- oder personenbedingten Gründen.

· Sanktionen bei Nichtumsetzen der Eingliederungsvereinbarung."   S.100

Hier ist wirklich das Schlimmste zu befürchten.

Das alles muß vor dem Hintergrund gesehen werden, dass gegenüber den Unternehmen keine einzige Verpflichtung, geschweige denn auch nur ein Druckmittel im ganzen Hartz.-Papier zu finden ist. Für diese gibt es lediglich Empfehlungen und - Belohnungen ohne Ende.

 

Ausweitung der Scheinselbstständigkeit

Mit der Einrichtung von PSAs nicht genug. Es sollen solche Dinge wie "Ich-AG", "Familien-AG" und "Mini-Jobs" eingeführt werden. Was aber soll das sein?

"Bei der Ich-AG handelt es sich um eine Vorstufe zu einer vollwertigen Selbständigkeit. Arbeitslose erhalten als Anreiz für die Anmeldung einer Ich-AG für drei Jahre Zuschüsse vom [AA-neu], die sich an der Höhe des Arbeitslosengeldes und der vom [AA-neu] entrichteten Sozialversicherungsbeiträge orientieren, zeitlich gestaffelt sind und von der Einkommenshöhe der Ich-AG abhängen.

Alle Einnahmen der Ich-AG unterliegen einer Pauschalbesteuerung von 10%. Die Verdienstgrenze der Ich-AG liegt bei 25.000 Euro. Es besteht volle Sozialversicherungspflicht.

Kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe haben die Möglichkeit, die Leistungen der Ich-AG maximal im Verhältnis 1:1 regulärer Arbeitnehmer zu Ich-AG-Inhaber in Anspruch zu nehmen. In Privathaushalten gelten dagegen keine Beschränkungen. Die Familien-AG ist eine Erweiterung auf mitarbeitende Familienmitglieder." S.163

Neue Scheinselbstständigkeit für Arbeitslose! Und was für ein grausliges Wort: "Ich-AG". Wie bei aller Scheinselbstständigkeit profitieren hiervon hauptsächlich die Unternehmen und Handwerksbetriebe, die diese "Ich-AG-Inhaber" engagieren. Sie sparen sich alle Sozialabgaben, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc. Kündigungsschutz gibt es nicht mehr. Alle diese Risiken liegen bei den "Ich-AGs". Solche Vorzüge lassen sich die kleinen Unternehmer und Handwerksbetriebe wohl nicht entgehen. Die Hälfte des Personals können sie zukünftig aus diesen Scheinselbstständigen rekrutieren. Forcierter Abbau von regulären Arbeitsverhältnissen wird die Folge sein. Die Gefahr, dass dies eintreten könnte, geben selbst Hartz und Co. zu:

"Kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe können Ich-AG's maximal in einem Verhältnis 1:1 regulärer Arbeitnehmer zu Ich-AG-Inhabern beschäftigen. Dieses Verhältnis ist zusätzlich nach Unternehmensgrößen weiter zu differenzieren, da ansonsten Teile der Belegschaft durch günstigere Arbeitskräfte ersetzt werden könnten. Bei Privathaushalten gelten keine Begrenzungen. Grundsätzlich ist die Regelung so zu gestalten, dass keine Verdrängungseffekte eintreten können."   S.167/168

Wirksame Gegenmaßregeln aber - sind nicht vorgesehen. In Privathaushalten ist überhaupt keine Limitierung vorgesehen. Im Gegenteil, die "Beauftragung haushaltsnaher Dienstleistungen durch Ich-AGs" soll steuerlich begünstigt werden. Zusätzliche preiswerte Dienstboten für die reichen Leute also, geschickt direkt vom Arbeitsamt. Was für Aussichten! Den Arbeitslosen soll dieses durch Zuschüsse schmackhaft gemacht werden. Hierfür wird ein Beispiel angegeben:

"Ein Arbeitsloser, der z.B. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld i.H. von 750 Euro hat, kostet das Arbeitsamt insgesamt etwa 1.300 Euro, da die Arbeitsverwaltung zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge abführt. Im ersten Jahr der Ich-AG würde der Inhaber einen Zuschuss von ca. 650 Euro monatlich erhalten, wenn er nicht mehr als 15.000 Euro Einnahmen hat. Im zweiten Jahr reduziert sich der Zuschuss unter Annahme der gleichen Bedingungen auf 30 Prozent, also 390 Euro monatlich."   S.166

Nach 3 Jahren ist dann allerdings Schluß mit Zuschüssen. Im Grunde ist das auch nichts anderes als das, was CDU und FDP so stark propagieren: Ausweitung des Niedriglohnsektors mit anfangs enormen staatlichen Subventionen. Werden die Subventionen beschnitten, oder fallen ganz weg, dann bleibt den Betreffenden nicht mehr genug zum Leben. Fürs erste aber sind die Arbeitslosen raus aus der Statistik, die Kleinunternehmen, Handwerksbetriebe und Privathaushalte bekommen spottbillige, nahezu rechtlose Arbeitskräfte. Die Zeche zahlen auch hier, sofort oder verzögert, die Arbeitslosen, die Arbeitenden und die Steuerzahler.

Eine Minderung der Schwarzarbeit und die weitere Ausweitung der privaten Dienstleistungen sollen die sog. "Mini-Jobs" bringen. Die Verdienstgrenze liegt bei 500 €, Sozialabgaben sollen pauschal 10% bezahlt werden. Auch hier gilt, wie für das ganze Konzept: Anstatt wirklich produktive vollwertige Arbeitsplätze zu schaffen, wird hier einem weiteren Niedriglohnsektor der Weg eröffnet.

 

Zusammenlegung Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe

Die Forderung nach Kürzung der Laufzeit und der Höhe des Arbeitslosengeldes, wie sie in den Vorentwürfen noch enthalten war, wurde aus taktischen Gründen in den Endbericht nicht übernommen. Ein recht dürftiges Feigenblatt für die Gewerkschaftsführung, was ihre Komplizenschaft und Mittäterschaft aber nicht zu verdecken vermag. Schließlich kann diese Forderung jederzeit wieder auf den Tisch kommen, der neue Chef der Bundesanstalt für Arbeit, Gerster, hat gerade das Wegfallen dieser pauschalen Kürzungen sehr bedauert.

Vor allem aber werden die individuellen Kürzungen der Bezüge drastisch zunehmen als Folge der Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen, durch die erheblich erweiterten Möglichkeiten, das Arbeitslosengeld zu kürzen. Statt pauschaler Kürzung ist mit massiven individuellen Kürzungen zu rechnen, gegen die der Einzelne Arbeitslose hilflos der Willkür der Bürokratie ausgeliefert sein wird. Sie werden schließlich, noch stärker als bisher schon, in der Entscheidungsbefugnis der einzelnen Arbeitsamtbürokraten liegen. Die Umkehr der Beweislast tut dazu ihr übriges.

Zudem wurde die heute noch gültige Regelung, das Arbeitslosengeld mit den tariflichen Lohnerhöhungen mitsteigen zu lassen, weggestrichen.

Die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe bedeutet eine weitere Verschlechterung. Das sog. Arbeitslosengeld II unterscheidet sich nämlich wesentlich von der bisherigen Arbeitslosenhilfe:

"Das Arbeitslosengeld II ist steuerfinanziert und bedürftigkeitsabhängig. Dazu wird der Finanzstatus erhoben und der familiäre Kontext des Arbeitslosen berücksichtigt.
...
Die erwerbsfähigen Leistungsbezieher sind verpflichtet, alle der Zumutbarkeit entsprechenden Beschäftigungen anzunehmen. Zumutbar ist auch eine Beschäftigung in einer PersonalServiceAgentur (PSA)."   S.129

Die Arbeitslosenhilfe orientiert sich also nicht mehr hauptsächlich nach der Höhe des vorigen Einkommens, sondern, wie die heutige Sozialhilfe, alleine am Rahmen der "Bedürftigkeit". Wie bei der Sozialhilfe, werden für die "Bedürftigkeitsprüfung" dann auch die Einkommen der Eltern und Kinder mit einbezogen. Über die konkrete Höhe des Arbeitslosengeld II wird nichts gesagt. In den meisten Fällen dürfte dies aber auf eine Minderung gegenüber dem bisherigen hinauslaufen. Hier werden alle Arbeitslose, die aus dem Arbeitslosengeld I herausfallen, zu reinen Fürsorgeempfängern degradiert. Das ist eine Provokation! Wo bleibt hier denn der Einspruch der Gewerkschaftsführung? Fehlanzeige.

 

Ausbildungszeit-Wertpapier

Neu hinzu gekommen ist das Modul 4, das sog. Ausbildungszeit-Wertpapier. Mehr Ausbildungsplätze sollen geschaffen werden, dazu sollen regionale Stiftungen gegründet werden. Diese sollen über Spenden, Rabatt-Marken, Zuschüsse von der BA und eben dem besagten AusbildungsZeit-Wertpapier finanziert werden.

"Die Stiftung agiert als Garant für Ausbildung. Sie verkauft zweckgebundene und im Regelfall personenbezogene Wertpapiere, die der Finanzierung von Ausbildung (z.B. Berufsausbildung, Studium) dienen. Wertpapierbesitzern des sogenannten "AusbildungsZeit-Wertpapiers" wird somit über eine mündelsichere Anlage am Kapitalmarkt eine Ausbildungsfinanzierung garantiert.

Beispielsweise könnten Großeltern für ihre Enkel bei der Stiftung ein AusbildungsZeit-Wertpapier zeichnen und ihren Enkel schenken. Damit garantieren sie ihren Enkeln eine Ausbildungsmöglichkeit. Diese Garantie beinhaltet sowohl die Finanzierung der Ausbildung sowie - bei Bedarf im Falle der Berufsausbildung - die Verfügbarkeit eines Ausbildungsplatzes. Damit geht das AusbildungsZeit-Wertpapier deutlich über bloße Ansparkonzepte von traditionellen Ausbildungsversicherungen hinaus."    S.112

Inhaber solcher AusbildungsZeit-Wertpapiere bekommen also eine Ausbildungsplatzgarantie. Wohl dem, der reiche Großeltern hat! Was aber mit den vielen, bei denen das nicht der Fall ist?! Das ist die reine Diskriminierung! Das knüpft an die mittelalterlichen Zünfte an, wo die angehenden Gesellen für ihre Ausbildung selber bezahlen mussten. Die Unternehmen sind fein raus. Frei aller gesellschaftlichen Verpflichtung, für ausreichende und gute Ausbildung zu sorgen und auch zu bezahlen. Welches Unternehmen wird unter solchen Umständen noch bereit sein, herkömmliche Ausbildungsplätze anzubieten? Auch hier geht alles nur zu Lasten der Arbeiter und Angestellten.

 

"Job-Floater"

Neu ist auch der sog. "Job-Floater". Für jedes Unternehmen, das Arbeitskräfte einstellt, soll ein Darlehen über 100.000 € gewährt werden.

"Mit dem Konzept des JobFloaters wird die Finanzierung von Arbeitslosigkeit durch die Finanzierung von Arbeit ersetzt. Stellt ein Unternehmen einen Arbeitslosen nach Ablauf der Probezeit dauerhaft ein, erhält das Unternehmen die Option auf ein Finanzierungspaket in Form eines Darlehens. Dieses Angebot gilt für kleine und mittlere Unternehmen sowohl in den alten als auch in den neuen Ländern.

Der Jobfloater kann allen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, die einen neuen Arbeitsplatz schaffen und über die entsprechende Bonität verfügen.

Mit einem JobFloater in Höhe von 100 Tsd. EUR (50 Tsd. EUR Förderkredit, 50 Tsd. EUR Nachrangdarlehen) und einer Vergabe für 100 Tsd. Arbeitnehmer pro Jahr ergäbe sich ein Finanzierungsbedarf von 10 Mrd. EUR pro Jahr."   S.263

Daß dies dazu führen soll, dass mehr Arbeitskräfte eingestellt werden, ist mehr als zweifelhaft. Wenn die Unternehmen keine Aufträge haben, keine Produktions- und Umsatzsteigerung , dann werden sie niemanden einstellen, auch dann nicht, wenn sie dadurch Darlehen bekommen sollten. Die Betriebe allerdings, die momentan noch (oder, nach zu massivem Abbau, wieder) einstellen, werden belohnt. Gerade dieser Punkt soll aber jetzt als nächstes schon praktisch umgesetzt werden, wie heute gemeldet wurde. Freuen tun sich darüber in erster Linie die Banken. Ihnen wird jedes Kreditrisiko vom Staat abgenommen!

 

Fazit

Auch wenn längst nicht alle wichtigen Punkte des Hartz-Konzeptes hier behandelt werden konnten, so ist eines offenkundig. Wie in den Vorentwürfen, so ist es auch im Abschlußbericht: Nur von den Arbeitslosen werden massive Abstriche gefordert, der Druck auf die Arbeitslosen, unterbezahlte Jobs anzunehmen, wird enorm verschärft, sie werden von Staats wegen in die Leiharbeit getrieben etc. - während hingegen den Unternehmern nichts, aber auch gar nichts Substanzielles abverlangt wird, sondern obendrein noch alle Vorteile zugeschanzt werden wie vor allem die verstärkte und vereinfachte Ausnutzung von Leih- und Zeitarbeit!

Durch Beschleunigung der Arbeitsvermittlung, durch Kürzung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, durch massive Ausweitung der Leiharbeit und auch durch alle anderen "tollen" Ideen wird kein einziger neuer Arbeitsplatz geschaffen. An einen wirklichen, ernsthaften Abbau der Arbeitslosigkeit ist auch gar nicht gedacht. Ganz im Gegenteil, bestehende Arbeit wird durch Leiharbeit ersetzt werden. Lediglich auf dem Papier, in der Statistik werden die Arbeitslosenzahlen wohl reduziert werden, aber einzig und allein dadurch, dass große Teile der Arbeiter und Arbeitslosen vom Staat und seinen Arbeitsämtern (vornehm nun Job-Center genannt) in unterbezahlte, von ihnen diktierte, weitgehend rechtlose Arbeitsverhältnisse gezwungen werden.

Daß die Gewerkschaftsführung diesem Konzept prinzipiell zustimmt und bei der Umsetzung aktiv mitwirken möchte - bei aller Kritik an diesem oder jenem untergeordneten Einzelpunkt - spricht Bände. Alles für die SPD und die "Grünen", alles für das mit ihnen verbundene Kapital. Da bleibt keine noch so kleine Spur von Interessenvertretung der Arbeiter und Arbeitslosen mehr übrig. Das ist allerdings nichts neues, wird aber an diesen Hartz-Plänen, an diesem massiven Angriff gegen die gesamte Arbeiterschaft, deutlicher als je zuvor. Widerspruch innerhalb der Gewerkschaften, an der Basis, regt sich. Das ist gut und absolut notwendig. Es gilt, diesen weiter zu entwickeln, zu verstärken und innerhalb und außerhalb der Gewerkschaften alles in Bewegung zu setzen, um diese Pläne zu durchkreuzen.

Uwe Müller
10.9.2002


Anmerkung 1: Siehe unsere Einschätzung und Kritik nach dem ersten Bekanntwerden der Hartz-Vorschläge in Neue Einheit-Extrablatt Nr.60, sowie IS 2002-17.

Anmerkung 2: Die Zitate sind sämtlich aus dem vollständigen Abschlußbericht der Hartz-Kommission, der am 16.8.02 der Öffentlichkeit präsentiert wurde. (Die Hervorhebungen in den Zitaten stammen in allen Fällen von mir. UM)

 

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