Internet Statement 2018-05 

 

 

Wenn Zwei das Gleiche tun, ist es nicht Dasselbe

Das Berufsverbot gegen den „Hartz-IV-Anwalt“ Thomas Lange

 

 

 

Wassili Gerhard   13.01.2018

Der Rechtsanwalt Thomas Lange aus Calau in Brandenburg wurde im Dezember 2017 mit einem vorläufigen Berufsverbot belegt, weil er, so die Begründung, die Justiz mit zu vielen Verfahren lahmgelegt habe und dabei angeblich auch zu Verfahrenstricks gegriffen habe. Tatsächlich hatte jedenfalls dieser Rechtsanwalt die Justiz mit Tausenden von Hartz-IV-Verfahren überzogen, nach seinen Angaben mit 8000 in drei Jahren, was den Apparat nach eigenem Bekunden zeitweilig überforderte und lahmlegte. Nachdem das Jobcenter schon einmal mit einem solchen Versuch gescheitert ist, ihn kalt zu stellen, wird er nun von der Justiz vor das Anwaltsgericht gezerrt. (Hier eine Stellungnahme des Anwaltes: Der verbotene Rechtsanwalt)

 

Nun ist es für einen Unbeteiligten nicht möglich, sich zu den einzelnen Verfahren zu äußern, aber eines ist doch immer wieder offensichtlich geworden, daß es bei Harz IV tatsächlich zu vielen Fehlern und zu vielen ungerechten Entscheidungen kommt, auch willkürlichen Entscheidungen, die bei einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Hartz IV als Ganzes hält einer ernsthaften Überprüfung eigentlich nicht stand, aber es ist politisch gewollt von Kräften, die auch einen ganzen Teil der Bevölkerung auf ein Abstellgleis geschoben haben, was ihnen zu teuer wurde mit den alten Regelungen. Auch dient es zur Absenkung der Standards, zur Förderung unterbezahlter prekärer Beschäftigung. „Fördern und Fordern“ ist doch offensichtlich nur ein Scheinmotto. Auf der anderen Seite wird die Justiz auch kaputt gespart, wie viele öffentliche Bereiche, was von der herrschenden Klasse zu ihrem Vorteil vielfach genutzt werden kann, aber ganz bestimmt nicht dem normalen Bürger zugute kommen soll..

 

In der Presse heißt es im Zusammenhang mit diesem Berufsverbot, es gehe oft um geringe Beträge, die den Aufwand eines Verfahrens nicht lohnen würden. So schrieb der Spiegel 2014:

„Auf Hartz IV spezialisierte Anwälte nutzen Fehler der Jobcenter gezielt aus. Sie erheben massenhaft Klagen, auch wegen Cent-Beträgen - nicht immer zum Vorteil ihrer Mandanten. Ein einziger Jurist kann ganze Behörden lahmlegen, die Kosten trägt der Staat.“

„Nicht immer zum Vorteil“ heißt auch genauso „Nicht immer zum Nachteil“. Das ist sehr dehnbar, was schon verdächtig ist. Wer wirklich auf Hartz IV angewiesen ist, mag einen anderen Begriff davon haben, wie hoch ein Betrag ist, auf den es nicht ankommt, als ein Autor beim Spiegel. Und an Beispielen, wo gegenüber den Empfängern von Hartz-IV-Leistungen widersinnig, kleinlich, unsensibel und brutal gehandelt wird, fehlt es auch nicht. Also kann es auch eine Frage des Prinzips sein, unberechtigte, willkürliche oder falsche Entscheide nicht hinzunehmen. Der Tenor des Spiegel-Artikels „Anwälte nutzen Fehler der Jobcenter gezielt aus“ ist doch bedenklich. Wie gehen denn die Jobcenter mit Fehlern der Leistungsempfänger um? Soll man die Jobcenter ruhig falsch entscheiden lassen und darüber hinweggehen? Der Spiegel sagt selbst in besagtem Artikel: „Hartz-Gesetze wurden schlampig zusammengeflickt“. Und die Folgen sollen diejenigen klaglos schlucken, die in der Regel auf jeden Cent angewiesen sind?

 

Es gibt also sicher genügend Anlässe, Hartz-IV-Bescheide vor Gericht anzufechten, und es ist immer noch ein gesetzlich verbrieftes Recht, Ämterbescheide anzufechten, auch wenn angeblich „nur“ ein Drittel der Klagen, wie es z.B. 2015 schon zu diesem Rechtsanwalt hieß, erfolgreich sind. Oder ist das dann in der Praxis doch kein Recht für Jedermann? Das heißt doch, daß eine relativ hohe Rate erfolgreich ist, Tausende von Klagen! Bei Millionen, die Leistungen nach Hartz-IV beziehen, viel mehr als die offiziellen Arbeitslosenzahlen, ist eine große Anzahl von Verfahren eigentlich unvermeidlich, wenn die Betroffenen ihre Möglichkeiten nutzen. Würden sie ihre Möglichkeiten so ausgiebig nutzen, wie das manche der Betuchteren tun, wären es sicher noch viel mehr. Wenn die Justiz damit nicht fertig wird, dann ist zunächst mal bei der Justiz was faul. Die wollte das anscheinend zeitweilig sogar aussitzen, aber das klappte nicht, jener Anwalt wußte, wie man dagegen vorgeht. Zitat aus obigem Artikel:

„Wir mussten neun Zusatzkräfte einstellen, weil er nach Ablauf von drei Monaten Untätigkeitsklage erhebt.“

Oh je! Nicht einmal die Fälle aussitzen dürfen sie. Offensichtlich unbegründete Klagen sollten doch auch schnell abgehandelt werden können und berechtigte sind eben berechtigt. Oder ist man etwa der Ansicht, daß Hartz-IV-Empfänger gefälligst servil zu sein haben und alles schlucken müssen, was von „Oben“ kommt?

 

Dabei wird die völlige Überlastung der Justizbehörden von gut betuchten Menschen, oder auch Kriminellen - das eine schließt das andere nicht aus - ständig ausgenutzt, die Gesetze zu den eigenen Gunsten zu dehnen oder abzuschwächen. Was ist denn mit solchen Fällen, wo z.B. Konzernmanager Gerichte bewußt überlasten, Wagenladungen von Prozeßakten herankarren, eine Schar von Anwälten beschäftigen mit dem Kalkül, daß irgendwann die Justiz auf einen sogenannten „Deal“ eingeht und die Beschuldigten mit relativ geringen Geldzahlungen, jedenfalls für deren Maßstäbe, oder Bewährungsstrafen davonkommen läßt. In diesen Kreisen spekuliert man ständig auf die Überlastung von Gerichten, Aufsichtsbehörden und dergleichen, um Vorteile daraus zu schlagen, Verfahren zu verschleppen, bis Verjährung eintritt, usw., aber Hartz-IV-Empfängern steht das offenbar nicht zu, die müssen doch geknechtet werden. Oder wie lange dauerte denn der NSU-Prozess, der gemessen an dem Aufwand viel zu wenig ans Tageslicht befördert hat? Wie lange dauerte es, bis ein paar Verantwortliche für das Love-Parade-Desaster 2011 vor Gericht kamen, wo es jetzt schon Hinweise gibt, daß man eventuell innerhalb der Verjährungsfristen nicht mehr zu einer Entscheidung kommt.

 

Das Unwesen der „Deals“ mit bekannten Vertretern der oberen KlasseAnm.1, manchmal auch „Hinterzimmer-Justiz“ genannt, ist von uns schon öfter angegriffen worden, so schrieben wir schon anläßlich des sogenannten Mannesmann-Prozesses:

„Es ist ganz einfach so: wenn Reiche sich freikaufen können und letztlich für „peanuts“ der Strafverfolgung entgehen können, kann von einer auch nur irgendwie gearteten bürgerlich-demokratischen Justiz nicht die Rede sein. Daß die Justiz in vielen Fällen Dinge abbiegt und unterdrückt, ist längst Allgemeingut. Und dennoch ist die offene Erklärung: es wird gegen Geld ein Verfahren eingestellt, weil es sich um wichtige Persönlichkeiten handelt, einfach Feudaljustiz reinsten Wassers, so wie sie früher existiert hat. Nicht umsonst waren die kleinen Feudalherren sehr bemüht, die Gerichtsbarkeit unter ihrer Herrschaft zu halten, so daß sie nicht verurteilt werden konnten.“ („Deutsche Justiz nach Feudalherrenart – Ackermann und Co. kaufen sich frei“ von 2006)

   
Oder man denke an den Namensgeber von Hartz IV, Peter Hartz, ehemaliger Personalchef bei VW, wie der von der Justiz behandelt wurde. Zur Erinnerung hier ein Zitat aus dem Internet-Statement von 2007 „Die Wirkungen der Justiz – Wie weiter gehen?“:

   
„Gegen ein Paar Zugeständnisse, die er von einem Anwalt verlesen läßt, stellt die Justiz die weitere Verfolgung von Taten wie die Zuspielung von Prostituierten und Ausgaben von Millionen von Euro Schmiergeldern im Geschäftsverfahren des VW Konzerns ein! Wofür andere eine jahrelange Gefängnisstrafe bekommen würden, bekommt Peter Hartz eine Bewährungsstrafe.

In diesem Fall kamen auch die Medien, die sonst bedingungslos in diesem Staat alles billigen nicht umhin, die Korruption der Justiz vorsichtig beim Namen zu nennen.

So heißt es in der Berliner Morgenpost vom 18.1.2007 unter dem Titel „Bedenkliche Absprache“:

„Und dennoch bleibt ein Unbehagen. Der Fall bestätigt die Bedenken gegen derartige Vereinbarungen im Strafverfahren. Die sind in der Praxis längst üblich und vom Bundesgerichtshof abgesegnet. Ein Gesetz wird sie demnächst legalisieren. Doch eine laxe Äußerung der Staatsanwältin offenbarte die Gefahren dieser Verständigungen. Falls Hartz nicht gestehe, hatte sie angedeutet, würden die in die Affäre verwickelten Prostituierten in den Zeugenstand berufen. Das rechtsstaatliche Strafverfahren, das Wahrheitsfindung und Schuldermittlung dienen soll, wird so zur bloßen Drohung degradiert.”

 

So zeigt sich eben hier die Klassenjustiz. Wenn zwei das Gleiche tun, ist es nicht Dasselbe. Manche dürfen eben alles ausschöpfen, was geht, und anderen soll das anscheinend nicht zustehen. Und Anwälte sollen sich anscheinend demgemäß als Teil des Apparates verhalten. Nicht selten liest man auch in der Presse Klagen, daß zu viel von einfachen Bürgern prozessiert würde. Da fragt man sich auch, ob nicht auch die Überlastung des Schulsystems eine Parallele dazu darstellt, daß sie z. B. dazu dienen soll, daß nicht mehr so viele schlaue Menschen nachwachsen, wenn überhaupt schon Nachwuchs da ist, die die Einrichtungen des bürgerlichen Staates und die gesetzlichen Regeln „unbefugt“ zu ihren Gunsten nutzen wollen.

 

 


Anm.1  Selbst der Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), Klaus Tolksdorf, verurteilte 2009 Absprachen im Strafprozess. Zitat aus der „Welt“ vom 30.01.2009:

„Auf dem Jahrespresseempfang sagte Tolksdorf am Donnerstagabend in Karlsruhe, die sogenannten Deals seien „verheerend für das Ansehen der Justiz“. Er reibe sich manchmal die Augen, für welche Straftaten zwei Jahren mit Bewährung ausgesprochen würden. Hauptproblem sei, dass die Strafen nicht mehr der Schuld angemessen seien. Das Strafensystem „ist in eine gefährliche Schieflage geraten.“

 

   

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