Internet Statement 2016-12

 

          Zu dem Urteil gegen die Mörder von Maria P.

 

Maria Weiß    25.02.2016        

14 Jahre Jugendstrafe! Man glaubt es kaum. Das ist einfach unfaßbar. Da gibt es sogar noch Leute, die das zuviel finden. Aber davon rede ich jetzt gar nicht. Der wesentliche Punkt an diesem unsäglichen Fall ist eigentlich die Frage: Was für gesellschaftliche Verhältnisse sind es, die so etwas erzeugen? Und dem sollte man einmal nachgehen.

Der Mordfall Maria P. steht in seiner Bestialität wirklich einmalig da. Und dabei ist nicht nur die Tatsache daß überhaupt eine hochschwangere Frau von ihrem eigenen Partner, mit dem das Kind gezeugt worden ist, ermordet wird, sondern vor allen Dingen auch die Frage wie das erfolgt ist.

Die Beschreibungen, wie der Mord erfolgte, welche inzwischen wiederholt durch die Presse gegangen sind, möchte ich hier nur kurz wiederholen, sie zeugen jedenfalls davon, daß die Betreffenden, sofern es alle beide waren, sich in gewisser Weise selbst durch diese Untat das Attribut „Mensch“ aberkannt haben. Eigentlich – muß man dazu sagen, denn sie sind ja nicht die Einzigen, die etwas Derartiges zustande zu bringen fähig sind. Die junge Frau, im achten Monat schwanger, wurde in einem Waldstück in Adlershof, in welches sie unter falschen Vorspiegelungen von ihrem Ex-Freund und Vater des Kindes gelockt worden war, zusammen mit einem ehemaligem Klassenkameraden, ebenfalls 19 Jahre alt, mit Benzin übergossen und in Brand gesteckt.

Man muß sich hier die Frage stellen: Was für Verhältnisse sind es, welche eine solche nahezu unfaßbare Bestialität hervorbringen? Und dabei kommt man nicht umhin, auch nach dem Umfeld dieser Täter zu schauen, und dieses Umfeld ist der Berliner Bezirk Neukölln, der „Kiez“ des heute ehemaligen, zum Zeitpunkt des Mordes aber noch amtierenden Bürgermeisters, Heinz Buschkowsky. Bei dem Bezirk Neukölln handelt es sich um den größten Berliner Bezirk, in welchem heute weit über 90 Prozent türkische und arabische Einwanderer mit ihren Familien leben. (s. die entsprechenden IS)

In einem Krieg gibt es natürlich auch Bestialitäten, aber hier ist – jedenfalls offiziell – kein Krieg. Oder vielleicht doch? Inoffiziell sozusagen? Dann fragt man sich: Zwischen wem oder was findet dieser statt? Was ist das für eine Gesellschaft, die so etwas erzeugt? Was sind das für Menschen, was wollen sie? Warum darf eine junge Frau, die ein Kind erwartet, dieses nicht einfach zur Welt bringen? Allein, auf sich gestellt, so wie es in diesem Fall gewesen ist? Die junge Frau lebte nicht mehr mit dem Erzeuger ihres Kindes zusammen, und sie wollte allein das Kind groß ziehen, freute sich darauf sehr. Der Erzeuger besaß keine Verpflichtungen gegenüber ihr. Was war es dann, was diesen 19-Jährigen, gemeinsam mit seinem Kumpel, zu dieser bestialischen Tat veranlaßt hat?

Man fragt sich auch, weshalb in diesem extremen Fall überhaupt noch das Jugendstrafrecht angewandt wurde. Aber wenn dem eben so ist, dann fragt sich weiter, weshalb das Elternhaus des Mörders und Vaters des ungeborenen Kindes nicht einbezogen worden ist? Wenn ein Gericht bei einem solchen Urteil das Jugendstrafrecht wählt, dann spielt auch das Elternhaus eine Rolle. Warum wird dieses, werden die näheren Umstände der Familie des Täters aber in dem Prozeß weitestgehend außen vor gelassen, werden diese mehr oder minder ausgeklammert? Es ist jedenfalls darüber zu keinem Zeitpunkt etwas Näheres in der Öffentlichkeit verlautbart.

Laut Presseberichten aus der Zeit nach der Untat war dem damaligen amtierenden Bürgermeister die Familie des Täters nicht völlig unbekannt. Es wurde berichtet, daß es sich dabei um eine kurdische Familie alevitischer Religionszugehörigkeit handelt, welche als streng nach islamischen Regeln zu leben bekannt gewesen sei, auch dem amtierenden Bürgermeister. Weiter wurde berichtet, daß der Vater des Mörders mit der Verbindung des Sohnes zu der jungen Frau nicht einverstanden war und vor allem ein aus dieser Beziehung hervorgehendes Kind unter keinen Umständen akzeptieren wollte. Ein einziges Mal kam in Berichten über den Prozeß auch zur Sprache, daß dieser das vor Gericht angeblich wiederholt haben soll. Wie rigoros derartige Ansichten zuweilen durch Taten unterstrichen werden, ist nicht zuletzt durch die diversen so genannten „Ehrenmorde“, welche aus ähnlichen Kreisen in der Vergangenheit durchaus üblich waren, wohlbekannt. Offensichtlich ist aber in dem vorliegenden Fall derartigen Fragestellungen von seiten des Gerichts nicht nachgegangen worden. Die Verteidiger der Angeklagten haben allerdings Revision gegen das Urteil angekündigt.

 


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