Internet Statement 2012-33

 

"Nicht zu hart bestrafen"? - Zustände wie unter der Selbstherrschaft


Heute ging durch die Nachrichten, daß die beiden jungen Frauen von Pussy Riot ihr Urteil anzutreten hätten, obwohl es sich bei ihnen um Mütter von Kleinkindern handelt, weshab eine Aussetzung der Strafe beantragt worden war. Nun, dem ist das Gericht wohl nicht gefolgt Beide wurden heute in zwei verschiedene Straflager abtransportiert, welche sich obendrein noch Hunderte von Kilometer vom Wohnsitz der jeweiligen familien entfernt befinden, abtransportiert.!
Bravo! Das ist wirklich überzeugend, Herr Putin! Besser hätte es der von Ihnen geschätzte Zar Peter I. auch nicht machen können, geschweige denn die ehrenwerte Reihe all seiner Nachfolger. Offensichtlich möchte man hier wieder einmal ein Exempel statuieren, um den aufmüpfigen Bestrebungen im Land einen Schlag zu versetzen, und ganz offensichtlich hat man das auch nötig. Ebenso wie man es offenbar auch nötig hat, in Rußland die Orthodoxe Kirche, welche bereits dem Zarismus bei der Unterdrückung des Volkes unschätzbare Dienste geleistet hat, wieder hoch zu päppeln (Gelder für solche Zwecke fließen übrigens gelegentlich auch ganz üppig aus unserem Land dorthin (siehe z.B. die Affaire Andrej Bykow -EnBW aus dem Jahr 2008, nachzulesen in "Der Spiegel" Ausgabe 2012-38).
Die russische Revolution, die Bolschewiki hatten mit diesen Praktiken abgerechnet, sodaß schlußendlich auch der sogenannte Tatbestand der Blasphemie (Gotteslästerung)nur mit einer geringen Geldstrafe -25 Euro umgerechnet- geahndet worden ist, in Russland.Das jetzt verhängte Strafmaß deutet daraufhin( wenngleich es sich hier eher um eine Despotenlästerung handelt), daß diese als weitaus schwerwiegender und als entsprechend drakonisch bestraft gehörend betrachtet wird.

22.Okober 2012 MW

 


 

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